Der Kreisparteitag

Der Kreisparteitag ist das höchste Gremium unseres Kreisverbandes. Er findet als Mitgliederversammlung regelmäßig mindestens einmal im Quartal statt. Eingeladen wird er mit einer Ladungsfrist von drei Wochen per E-Mail oder per Post. Alle Mitglieder sind dort rede-, stimm- und wahlberechtigt, sofern der laufende Mitgliedsbeitrag bezahlt und der Eintritt in die Partei länger als sechs Wochen her ist.

Alle Beschlüsse und Resolutionen des Kreisparteitages findet ihr hier.

Termine

Für das Jahr 2026 sind mindestens vier Kreisparteitage geplant. Der nächste ist für Samstag, den 09.05.2026 angesetzt. Alle Termine sind in unserem Kalender vermerkt.

Fristen

Die Ladungsfrist für den Kreisparteitag beträgt drei Wochen. Die Frist zur Einreichung von Anträgen beträgt zehn Tage. Änderungsanträge müssen auf dem Kreisparteitag schriftlich vorliegen und können jederzeit bis zur Behandlung des jeweiligen Antrages gestellt werden.

Geschäftsordnung

Um einen geregelten Ablauf unserer Kreisparteitage zu gewährleisten, laufen diese strikt nach unserer beschlossenen Geschäftsordnung ab. Änderungen an dieser können in Form eines Änderungsantrages auf dem Kreisparteitag beschlossen werden. In diesem Fall tritt die geänderte Geschäftsordnung für den darauffolgenden Kreisparteitag in Kraft.

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