Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat heute festgestellt, dass die Verordnung der Stadt Essen, nach der Druckschriften bei Sonderveranstaltungen wie Essen.Original oder dem Weihnachtsmarkt nicht verteilt werden dürfen, rechtswidrig ist. Die Richter folgten damit der Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der als Mitglied der Essener Linken geklagt hatte. Die Linke im Stadtrat war 2017 die einzige Fraktion, die gegen die neue Verordnung und damit die Einschränkung von Grundrechten stimmte.

„Das Verbot ist zu weitgehend, es verletzt die durch das Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit“, so Prigge.

Daniel Kerekes, Kreissprecher Die Linke Essen: „Immer wieder das gleiche Spiel. Jene Parteien, die ständig von Freiheiten reden, torpedieren unsere verfassungsmäßigen Rechte und bauen darauf, dass sich niemand wehrt. Schlimm genug, dass es regelmäßig Jahre dauert bis solche Eingriffe per Gericht revidiert werden. Die Stadt muss die Verordnung nun ändern und dabei auch weitere kritische Punkte streichen.“

Kerekes bezieht sich dabei auf das Verbot von Betteln jeglicher Art. „Stilles Betteln oder das Verkaufen von Obdachlosenzeitungen belästigt niemanden und ist grundsätzlich erlaubt. Die Stadt verstößt hier auf dem Rücken der Ärmsten gegen geltendes Recht.“

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