Der Personalrat der Stadt Essen hat uns Fragen zur kommenden Kommunalwahl geschickt, wir haben sie gerne beantwortet.

Altschulden

Grundsätzlich stellt die Situation der Verschuldung der Stadt eine ständige Bedrohung aller Beschäftigten und ihrer Arbeitsbedingungen dar. Wird Überschuldung festgestellt, treten nach den Regelungen der Gemeindeordnung erhebliche Beeinträchtigungen in Bezug auf Stellennachbesetzung, Ausbildung, Übernahme nach der Ausbildung und Beförderung auf. Darüber hinaus wäre wegen der Folgen der demografischen Entwicklung der Mitarbeiterschwund in einem solchen Fall mittelfristig nicht aufzuhalten. Die Leistungsfähigkeit der gesamten Stadtverwaltung wäre in kürzester Zeit gefährdet. Überlastung und Perspektivlosigkeit wären für unsere Kolleginnen und Kollegen die Folge. Die Initiativen des Bundes, der DGB-Gewerkschaften und verschiedener Organisationen zur Entschuldung der Kommunen haben bis heute kein Ergebnis.

Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt Ihre Partei die drohenden Folgen der Altschuldenproblematik von den Beschäftigten der Stadt abzuwenden?

Wir als DIE LINKE haben Anfang des Jahres, noch vor Beginn der Pandemie, eine Ratsinitiative für eine gemeinsame Resolution für einen Altschuldenfond auf den Weg gebracht. Das ist zunächst an der CDU-Fraktion gescheitert. Erst als sich Kämmerer Gerhard Grabenkamp eingeschaltet hat, kam Bewegung in die Angelegenheit. Eine mit dem Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, dem über 70 Kommunen aus acht Bundesländern angehören, abgestimmte Resolution aller Ratsfraktionen für eine Altschuldenhilfe, der Entlastung der Kommunen im Sozialbereich und einen kommunalen Corona-Rettungsschirm wurde im April einstimmig verabschiedet.

Leider ist diese Altschuldenhilfe nicht im Konjunkturpaket der Bundesregierung enthalten. Deshalb ist jetzt das Land in der Pflicht. Ministerpräsident Armin Laschet muss endlich Farbe bekennen und eine Entschuldung „seiner“ Kommunen auf den Weg bringen. Schließlich sind die Kommunen Teil des Landes. Dafür kann man auch den Blick in andere Bundesländer wagen, wie nach Hessen, wo eine Teilübernahme der Altschulden durch das Land bereits stattfand. Bund und Land sind Schuld an der der Überschuldung der Kommunen. Diese Verschuldung hat nur wenig mit einem Missmanagement unserer Stadt zu tun, wie es insbesondere aus der Union tönt. Sie ist Folge der chronischen Unterfinanzierung der hohen Kosten der Arbeitslosigkeit in Regionen mit großen Umbrüchen der Produktionsweise, wie im Ruhrgebiet oder im Saarland. Weil das Konnexitätsprinzip jahrzehntelang missachtet wurde, sind Bund und Land mitverantwortlich für die Überschuldung der Kommunen. Für uns muss die Devise gelten „Wer bestellt, muss auch bezahlen“. Wenn Bund oder Land Aufgaben an die Kommune übertragen, müssen sie auch für die Kosten einstehen.

Finanzhilfen

Wie alle Kommunen wird auch Essen die Last der unabsehbaren Folgekosten der Corona-Epidemie tragen müssen. Es ist zu befürchten, dass der gerade genehmigte laufende Haushalt trotz verfügter Haushaltssperre am Jahresende ein Defizit aufweisen wird. Eventuelle Sanktionen der Aufsichtsbehörde würden sich unmittelbar auf unsere Kolleginnen und Kollegen auswirken. Finanzhilfen des Bundes bzw. des Landes NRW zur Unterstützung der kommunalen Haushalte in der Bewältigung der Corona-Krise könnten die Leistungsfähigkeit der Verwaltungen sichern, die kommunale Selbstverwaltung erhalten und negative Folgen von den Beschäftigten abwenden.

Beabsichtigt Ihre Partei entsprechende Initiativen?

Laut aktueller Prognose des Kämmerers wird es am Ende des Jahres einen Fehlbetrag von rund 220 Mio. Euro geben. Ohne die Erhöhung des Anteils des Bundes an den Kosten der Unterkunft von 50 auf 75 Prozent durch das Konjunkturpaket würde der Fehlbetrag sogar noch rund 60 Mio. Euro höher ausfallen. Außerdem wollen sich Bund und Land je zur Hälfte an den Corona-bedingten Ausfällen bei der Gewerbesteuer von rund 113 Mio. Euro beteiligen. Hinzu kommen weitere Hilfen, aber das wird alles nicht ausreichen.

Als DIE LINKE treten wir für eine Reform der Kommunalfinanzen ein. So soll die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickelt werden, bei der Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren in voller Höhe in die Bemessungsbasis der Gewerbesteuer einbezogen werden, genauso wie Freiberufler wie Ärzte, Anwälte und Architekten. Die Gewerbesteuerumlage an den Bund ist umgehend, der Anteil an die Länder sukzessive abzuschaffen. Aus Bundesmitteln soll eine kommunale Investitionspauschale eingerichtet werden und natürlich muss das Problem der Altschulden, wie oben angesprochen, endlich gelöst werden.

In der Mai-Ratssitzung haben die Grünen ihren Antrag nach Aufhebung der vom Kämmerer verhängten Haushaltssperre zurückgezogen und stattdessen beantragt, dass die Wahrnehmung freiwilliger Leistungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie oder der Sicherung bestehender Strukturen von der Sperre ausgenommen sind. Das reicht aus unserer Sicht aber nicht aus. Jede Form der Kürzung angesichts der Corona bedingten Herausforderungen ist kontraproduktiv. Deshalb hat DIE LINKE den Antrag nach Aufhebung der Haushaltssperre erneut gestellt, mit der Begründung, dass auch eine Haushaltssperre die enorme Schieflage des städtischen Haushaltes niemals beseitigen kann. Außerdem bedeutet eine Haushaltssperre weitere bürokratische Hürden für die Verwaltung, die unnötig Kräfte bindet.

Tarifbindung im Konzern

In Folge der Corona-Pandemie wurden öffentliche Einrichtungen geschlossen. Die Gewerkschaften verhandelten einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit, der erstmals in der Nachkriegsgeschichte nicht nur für die Betriebe der Stadt, sondern auch für Teile der Stadtverwaltung gilt. In der Umsetzung dieses Tarifvertrags wurde deutlich, dass ein Teil der Konzernbetriebe nicht tarifgebunden ist. Kolleginnen und Kollegen in den stadteigenen Beteiligungen sind so von der einkommenssichernden Wirkung des TV COVID ausgeschlossen. Der Personalrat hält die Situation für unhaltbar.

Wie sind die Absichten Ihrer Partei zur Tarifbindung der Essener Konzernbetriebe und zur grundsätzlichen Frage von Rekommunalisierung? In diesem Zusammenhang: Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Konzernbetriebe sind nicht absehbar. Viele Kolleginnen und Kollegen befürchten Arbeitslosigkeit durch Personalabbau oder Betriebsschließungen. Wie steht Ihre Partei zum Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und zu betriebsübergreifender Beschäftigungssicherheit im gesamten Konzern Stadt Essen?

Als DIE LINKE setzen wir uns für das Prinzip: „Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit ein“. Deshalb sind wir dafür, dass in allen städtischen Beteiligungen der TvÖD gilt. Leider wird mit zweierlei Maß gemessen: Während bei den „schönen Töchtern“ wie EBE, Stadtwerke, Messe und anderen tariflich entlohnt wird, werden die Beschäftigten der Sozialgesellschaften oder die meisten der RGE schlechter bezahlt.

DIE LINKE hat deshalb entsprechende Anträge in den Rat der Stadt eingebracht, etwa als es darum ging, die tariflosen Zustände bei der Essener Arbeits-/Beschäftigungsgesellschaft EAGB und der Jugendhilfe Essen gGmbh endlich zu beenden. DIE LINKE hält es auch nicht für gerechtfertigt, dass der TV COVID mit der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 bzw. 95 Prozent nicht für alle Beschäftigten im „Konzern Stadt“ gilt, nur weil nicht alle städtischen Töchter im Kommunalen Arbeitgeberverband sind und hat dazu in der Ratssitzung im Juni einen entsprechenden Antrag gestellt. Als DIE LINKE setzen wir uns grundsätzlich für eine Rekommunalisierung ausgelagerter städtischer Betriebe ein und lehnen betriebsbedingte Kündigungen selbstverständlich ab.

Mitarbeitergewinnung/Mitarbeiterbindung

Die Stadtverwaltung Essen unterliegt dem demografischen Effekt der relativen Überalterung und wird durch Fluktuation allein bis 2023 mehr als 600 Beschäftigte durch deren Eintritt in Rente bzw. Pension verlieren. Dieser Effekt tritt nicht nur in Essen auf. Die überall entstehenden Personalbedarfe können nur durch verstärkte Ausbildung und Einstellungen von Fachkräften gedeckt werden. Die Stadtverwaltung ist daher der Konkurrenz anderer öffentlicher Arbeitgeber ausgesetzt und muss sich am Arbeitnehmermarkt behaupten. Dazu muss die Arbeitgeberqualität der Stadtverwaltung erhöht werden, um über die Altersfluktuation hinaus Abwanderung junger Kolleginnen und Kollegen zu verhindern und die Leistungsfähigkeit der Stadt für die Zukunft zu sichern. Unsere Kolleginnen und Kollegen möchten erfahren, mit welchen Zusatzleistungen Ihre Partei die Attraktivität der Stadt Essen als Arbeitgeberin steigern wird. Bei der Anwerbung von Beschäftigten und der Bindung neuer Kolleginnen und Kollegen an den Arbeitgeber Stadt stellt befristete Beschäftigung ein erhebliches Problem dar. Befristete Beschäftigung erzeugt bei den Betroffenen Verunsicherung und Existenzängste.

Wie steht Ihre Partei zu diesem Instrument und haben Sie die Absicht, es gegebenenfalls abzuschaffen?

In Bundes-, Landes- vor allem aber in Kommunalverwaltungen setzte Anfang der 90er Jahre ein bis heute andauernder Reformprozess ein. Auslöser für diese Reform war die prekäre Finanzlage der Kommunen. Mit der Verwaltungsreform sollten vor allem Kosten durch Personalabbau und Aufgabenausgliederung gesenkt werden. Insofern wurde und wird die Verwaltung nach wie vor ausschließlich unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten modernisiert und die Reform als reine Binnenreform betrieben. Dieser verengte Ansatz von Verwaltungsmodernisierung wird von uns nicht mitgetragen.
Der Personalmangel bei der Stadtverwaltung in ESSEN liegt auch an dem Abbau von 690 Stellen, den das ehemalige „Viererbündnis“ aus CDU/GRÜNE/FDP/EBB vor Jahren massiv vorangetrieben hat. An der Spitze dieser Kürzungsbewegung stand damals Oberbürgermeister Thomas Kufen als Vorsitzender der CDU-Fraktion. 33 Amtsleiter der Stadt Essen haben 2016 mit der „Klausenhofer Erklärung“ auf unhaltbare Zustände durch Personalnot in der Stadtverwaltung aufmerksam gemacht. Seitdem wird dagegen gesteuert und mehr Personal eingestellt

Um Mitarbeitende zu gewinnen und auch zu behalten, ist Planungssicherheit natürlich ein erheblicher Faktor. Als DIE LINKE lehnen wir befristete Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich ab. Eine Befristung darf nur dort zum Tragen kommen, wo es nicht anders möglich ist, wie z.B. bei Schwangerschafts- oder Krankheitsvertretungen. Insgesamt wollen wir den Arbeitsmarkt regulieren und soziale Sicherheit schaffen: Leiharbeit, den Missbrauch von Werkverträgen und Befristungen ohne sachlichen Grund, wollen wir beenden. Zudem muss die Arbeit und das Handeln der Verwaltung modernisiert werden. Dies ist ein Gestaltungsprozess, der sich – wenn er gelingen soll – in einem gemeinsamen Dialog aller Beteiligten, also Bürger*innen, Politik sowie Beschäftigte und deren Interessenvertretungen – entwickeln muss.

Digitalisierung

Bei einer Umfrage des Personalrats zur Digitalisierung der Verwaltung hat eine beeindruckende Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen schnellstmögliche Umsetzung mit hochwertiger technischer Ausstattung und Ausweitung der Möglichkeiten mobiler Arbeitsweisen gefordert.

Welche Ziele verfolgt ihre Partei im digitalen Wandel für die Stadtverwaltung und welche Bedeutung hat dabei der Arbeitsschutz?

Als DIE LINKE verstehen wir, dass es für viele reizvoll ist, von zu Hause aus zu arbeiten, sich lange Wege zur Arbeit zu sparen, bei freier Zeiteinteilung in den eigenen vier Wänden ohne die mögliche Hektik des Büroalltags. Gerade die Corona-Pandemie hat noch einmal deutlich aufgezeigt, dass die Arbeit von Zuhause aber auch ordentlich strukturiert werden muss. Denn Beschäftigte im Homeoffice können weniger gut von der Arbeit abschalten, machen weniger Pausen und arbeiten häufiger auch dann, wenn sie krank sind. Sie machen oft deutlich mehr Überstunden als Beschäftigte, die nur im Betrieb arbeiten. Da Homeoffice oft mit Vertrauensarbeit verbunden ist, werden viele Überstunden nicht erfasst und nicht vergütet. Das sind Punkte, die uns am Herzen liegen.

Hier müssen klare gesetzliche Regelungen her, damit das Homeoffice die Vorteile auch entfalten kann, die es grundsätzlich bietet. Das heißt für uns konkret: Die Arbeit von Zuhause muss dem ausdrücklichen Wunsch der Beschäftigten entsprechen und darf nicht dazu missbraucht werden, um z.B. bloß Büroflächen einzusparen. Das Recht auf Homeoffice darf keine Pflicht zum Homeoffice werden, sondern sollte als Ergänzung zu einem betrieblichen Arbeitsplatz für diejenigen ermöglicht werden, die das auch wollen. Nur so kann verhindert werden, dass Beschäftigte nicht isoliert werden und der Betrieb, in ihrem Fall die Verwaltung, als Ort des sozialen und kollegialen Austausches erhalten bleibt. Ein Recht auf Homeoffice sollte mit einem Recht auf Nichterreichbarkeit nach Feierabend verknüpft werden, damit auch die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben nicht immer mehr verwischen . Klar muss zudem sein, dass das Arbeitszeitgesetz als Schutzgesetz für Beschäftigte auch im Homeoffice gilt und dass diese auch in gleichem Maße Zuhause unfallversichert sein müssen. Dies ist aus unserer Sicht notwendig, damit das Arbeiten von Zuhause aus eine attraktive Option für Beschäftigte wird und bleibt, die selbstbestimmt über die eigene Arbeit, den Arbeitsort und die Arbeitszeit entscheiden können.

Damit das Arbeiten von Zuhause aus reibungslos funktionieren kann, muss die (technische) Ausstattung zudem neuen Standards entsprechen. Dazu gehören neue Geräte, Betriebssysteme, Programme und schnelles Internet genauso wie ergonomische Stühle oder höhenverstellbare Tische. Die Kosten für das Homeoffice müssen dabei vom Arbeitgeber übernommen werden, oder sollten zumindest auch dann abgesetzt werden können, wenn kein separates Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Analog sollte natürlich auch eine entsprechende Ausstattung in der Verwaltung selbst den Standard darstellen.

Einkommen und Eingruppierung

Die Corona-Pandemie wird erhebliche Auswirkungen auf die bundesdeutsche Wirtschaft haben. Es ist absehbar, dass nur gesteigerte Nachfrage nach Wirtschaftsgütern den Bestand von Betrieben auch in Essen sichern kann. Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst in den Kommunen und die sich anschließende Besoldungsrunde werden die Einkommensanpassungen festlegen, die das Konsumverhalten unserer Kolleginnen und Kollegen wesentlich bestimmen werden. Den Beschäftigten der Stadt und dem Personalrat ist dabei bewusst, dass zum heutigen Zeitpunkt andere Fragen im Vordergrund stehen. Vorausschauend und in Erwartung der Normalisierung der Alltagsbedingungen bitten wir aber um Darlegung der in Ihrer Partei angestellten Überlegungen zur künftigen Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst, der seine Leistungsfähigkeit in Ausnahmesituationen gerade eindrucksvoll zeigt. Beschäftigte z.B. in den Sozial- und Erziehungsberufen, im Gesundheits- und Ordnungsdienst oder in der Leistungsverwaltung beweisen aktuell ihre Bedeutung in der Bewältigung der Krise. Die Einkommenssituation gerade auch in den unteren Entgelt- und Besoldungsgruppen scheint dieser Bedeutung nicht zu entsprechen. Bundesweit werden Stimmen laut, dass diese Aufgabe (z.B. der Erzieherinnen und Erzieher in Kitas und in der Offenen Ganztagsschule) höher eingruppiert werden müssten.

Wie steht Ihre Partei zu dieser Frage?

Millionen Menschen in Deutschland wünschen sich höhere Löhne, sichere Arbeitsplätze, weniger Stress. Sie brauchen Arbeitszeiten, die mit einem Leben mit Kindern, Familien, Freundschaften und Freizeit vereinbar sind. Die Realität sieht für viele aber leider anders auf: Arbeit bis zur Erschöpfung und ein Lohn, der kaum bis zum Monatsende reicht. Ein Viertel der Beschäftigten arbeitet in unsicheren, prekären Arbeitsverhältnissen. Prekär Beschäftigte können das eigene Leben kaum planen und sich schlecht eine berufliche Perspektive aufbauen. Sorgen um die berufliche Zukunft und Dauerstress machen krank.

Grund für diese Misere ist die Regierungspolitik, die mit der Einführung der Agenda 2010 im Jahr 2003 begann. Eine Politik der soziale Grausamkeiten, die soziale Sicherungssysteme ausgehöhlt und die soziale Spaltung vorangetrieben hat. Die Unsicherheit und die Angst vor dem Absturz wurden dadurch bis weit in die Mittelschichten hineingetragen. 

DIE LINKE kämpft für einen grundlegenden Kurswechsel in der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik und für ein neues Normalarbeitsverhältnis. Die Löhne müssen für ein gutes Leben und für eine Rente reichen, die den Lebensstandard im Alter sichert. Arbeit muss für alle Menschen sicher und unbefristet, tariflich bezahlt, sozial abgesichert und demokratisch mitgestaltet sein. Egal ob die Arbeit mit Laptop oder Wischmopp, im Pflegekittel oder Blaumann geleistet wird. Den gesetzlichen Mindestlohn wollen wir auf 13 Euro erhöhen. Wir wollen den Arbeitsmarkt regulieren und soziale Sicherheit schaffen: Befristungen ohne sachlichen Grund, Leiharbeit und den Missbrauch von Werkverträgen wollen wir beenden.

Share This

Share This

Share this post with your friends!