Am vergangenen Mittwoch untersagte das Ordnungsamt Aktiven der Linken das Verteilen von Flyermaterial in der Essener Innenstadt. Rechtswidrig, wie der Kreissprecher der Essener Linken sagt.

„Die Anwesenden Mitarbeiter des Ordnungsamtes behaupteten unseren Mitgliedern gegenüber, dass sie Sondernutzungserlaubnis für das Verteilen von Flugblättern und das Sammeln von Unterschriften benötigen. Als unsere Mitglieder nachfragten ob das Unterschriften sammeln gegen den Pflegenotstand das Problem sei und anboten, die Listen wegzupacken und nur noch Material zu verteilen, erklärten die Mitarbeiter auch das wäre ohne Genehmigung verboten“, erklärt der Kreissprecher der Essener Linken.

Die Linke beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 18.10.1991 – Az.: 1 BvR 1377/91) und hat sich schriftlich bei Oberbürgermeister Kufen gemeldet.

Kerekes weiter: „Es ist eine eklatante Einschränkung der Meinungsfreiheit und verstößt somit sowohl gegen das Grundgesetz, als auch gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wir hoffen, dass es sich dabei nur um einen Fehler eines einzelnen Mitarbeiters des Ordnungsamtes handelt und nicht um die Position der Stadtverwaltung Essen.“

Die Linke kündigt bereits jetzt an, auch weiterhin an interessierte Passanten politisches Material verteilen zu wollen: „Der direkte Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern ist für uns essentiell, da wir nie eine so große Sendezeit und Medienaufmerksamkeit bekommen, wie sie die zwei ‚großen Volksparteien‘ erhalten.“

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