Nachfolgend sind alle Beschlüsse und Resolutionen des Kreisparteitages vom 14. Feburar 2026 aufgelistet.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.02.2026: Keine Koalitionen mit der CDU
Keine Koalitionen mit der CDU
Der Kreisparteitag der Linken Essen beschließt, dass der Kreisverband Die Linke Essen zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgenden Antrag auf einem Bundesparteitag der Partei die Linke einbringt:
Die Partei Die Linke fordert die Landesverbände und Landtagsfraktionen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern auf, keine Koalitionen mit der CDU auf Landesebene einzugehen. Stattdessen sollen sich die Landesverbände und Landtagsfraktionen als klare sozialistische Alternativen zum bestehenden System positionieren.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.02.2026: CIRCA-Workshop 2026
CIRCA-Workshop 2026
Der Kreisparteitag des Kreisverbands Die Linke Essen am 14.02.2026 beschließt die Durchführung eines viertägigen CIRCA Workshops im Frühjahr 2026 zur Stärkung antifaschistischer Praxis und zur Vorbereitung kreativer, gewaltfreier Protestformen.
1. Workshop Konzept
CIRCA steht für Clandestine Insurgent Rebel Clown Army, eine antiautoritäre Aktionsform, die mit Clowning, Irritation und kollektivem Auftreten auf Deeskalation, Schutz durch Gruppe und Humor statt Konfrontation zielt. Die Ziele des Workshops lassen sich wie folgt definieren:
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- Politische Einordnung von CIRCA, Antiautoritarismus, Humor als Widerstand, Deeskalation.
- Entwicklung einer kollektiven Clown Persona und eines gemeinsamen Auftretens.
- Training von Präsenz, Improvisation, Gruppeninteraktion und Handlungsfähigkeit in Konfliktsituationen.
- Vorbereitung einer gemeinsamen öffentlichen Abschlussaktion im Umfeld der Workshopstätte.
Die Durchführung des Workshops erfolgt dabei an vier aufeinanderfolgenden Tagen.
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- Tag: Einführung, Haltung, Geschichte und Praxis von CIRCA, erste Körper und Bewegungsübungen.
- Tag: Clowning und Performance, Statusspiel, Scheitern, Überzeichnung, Improvisation, Figurenentwicklung.
- Tag: Aktion und Raum, Bewegung im öffentlichen Raum, Interaktion mit Autoritäten und Passant:innen (Training), Schutz durch Kollektiv, Aktionsentwicklung.
- Tag: Proben, Abschlussaktion, Auswertung und Reflexion.
2. Teilnehmendenzahl
Der Workshop wird von 2 Trainer:innen durchgeführt. Angedacht sind 8 Teilnehmer:innen. Daraus ergibt sich eine Mindestgruppengröße von 10 Personen. Sollten sich mehr als 8 Teilnehmer:innen anmelden, so kann die Gruppe bis auf maximal 14 Teilnehmer:innen erweitert werden.
3. Ort und Unterkunft
Die Durchführung erfolgt in einer Bildungsstätte in NRW, vorrangig
- Salvador Allende Haus, Oer Erkenschwick
- Heinrich Rabbich Haus, Essen
- Jugendbildungsstätte Welper, Hattingen
Die konkrete Auswahl trifft der Kreisvorstand nach Kostenvergleich, Verfügbarkeit und Eignung für das Konzept, unter Einhaltung des Maximalbudgets.
4. Finanzierung, Höchstbetrag, Kostenobergrenzen
Der Kreisverband übernimmt tatsächliche, belegte Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Material, Honorar und Anreise bis zu einem Höchstbetrag von 2.600,00 Euro. Sollte der Höchstbetrag überschritten werden, so wird die Differenz solidarisch auf alle Teilnehmer:innen verteilt. Die Trainer:innen sind davon ausgenommen. Sollten Teilnehmer:innen nicht in der Lage sein die entstandenen Mehrkosten zu tragen, können andere Lösungen gefunden werden. Der genannte Höchstbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Unterkunft und Vollverpflegung: maximal 47,00 Euro pro Person und Tagessatz, maximal 4 Tagessätze pro Person.
- Material: maximal 300,00 Euro gesamt.
- Fahrtkosten zur Anreise: Erstattung gegen Beleg bis maximal 42,00 Euro pro Person (Hin- und Rückfahrt).
- Honorare für die Trainer:innen
5. Anmeldung und Auswahlverfahren
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per Mail an workshop[at]dielinke-essen.de mit dem Betreff „CIRCA Workshop 2026“. Eine Anmeldung ist dabei bis zur gesetzten Frist am 15.03.2026 möglich. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbands Die Linke Essen. Sollten nach Fristablauf Plätze frei bleiben, können nach Beschluss des Kreisvorstands auch dauerhaft aktive Unterstützer:innen berücksichtigt werden.
Bei mehr Anmeldungen als Plätzen werden die 8 Teilnehmendenplätze nach Rücksprache mit dem Kreisvorstand bis auf maximal 14 Teilnehmende erweitert. Sollten sich mehr als 14 Personen anmelden, so werden die Plätze per Losverfahren unter allen fristgerecht eingegangenen, teilnahmeberechtigten Anmeldungen vergeben.
Es wird eine Nachrückliste in geloster Reihenfolge geführt.
6. Abrechnung
Unterkunft und Verpflegung werden nach Möglichkeit direkt durch den Kreisverband abgerechnet. Material und Fahrtkosten werden gegen Beleg erstattet. Eine Erstattung oberhalb der genannten Obergrenzen ist ausgeschlossen.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.02.2026: Einheitliches und koordiniertes Auftreten des Kreisverbandes
Einheitliches und koordiniertes Auftreten des Kreisverbandes
Der Kreisparteitag beschließt, das Logo des Kreisverbandes zu ändern. So soll der aktuelle Logozusatz, bestehend aus „Kreisverband“ in Zeile 1 und „Essen“ in Zeile 2 auf den Zusatz „Essen“ in Zeile 1 gekürzt werden.
Logos von nachgeordneten Kreisverbandsstrukturen wie Bezirksvertretungen, Bezirksgruppen, Basisorganisationen oder ähnlichem werden einheitlich und dem Kreisverband zugeordnet gestaltet. Diese verwenden in Zeile 1 „Essen“, um die Zuordnung zum Kreisverband erkennbar zu machen und fügen in Zeile 2 die Art der Struktur (bspw. Bezirksvertretung, Bezirksgruppe oder Basisgruppe) sowie nachfolgend den Namen der Struktur (bspw. die Nummer des Bezirkes oder der Bezirksgruppe in römischen Zahlen oder der Name der Basisgruppe). Die neu strukturierten Logos sind für alle zukünftigen Printmedien, Internetauftritte und sonstige Erzeugnisse zu verwenden.
Betreiber*innen von Accounts, die im Namen des oder im erkennbaren Bezug zum Kreisverband Essen handeln, verpflichten sich dazu, ein einheitliches Design zu nutzen, um die Markenidentität und die Einheit des Kreisverbandes verlässlich nach außen zu transportieren. Diese Designs sollen allen zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus wird folgender Grundsatz bekräftigt:
Betreiber*innen von Social Media Accounts des Kreisverbandes, der Fraktion, der Bezirksgruppen und Basisorganisationen verpflichten sich dazu, zu keinem Zeitpunkt KI-generiertes Bildmaterial, Videos, Musikstücke oder KI-Stimmen zu benutzen.
Außerdem werden Sharepic- und Captiontexte nicht mit einem Large-Language-Model erstellt. Die Nutzung zur Textüberarbeitung (wie z.b Rechtschreibverbesserung) ist davon unberührt.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.02.2026: Unvereinbarkeitsbeschluss des Kreisverbandes Die Linke Essen mit rechtsextremen Parteien
Unvereinbarkeitsbeschluss des Kreisverbandes Die Linke Essen mit rechtsextremen Parteien
Die Linke Essen lehnt als Kreisverband jegliche Zusammenarbeit mit rechtsextremen und demokratiefeindlichen Parteien und Bündnissen, wie zum Beispiel der Alternative für Deutschland oder Die Heimat ab.
Die Linke Essen verpflichtet daher alle in den Rat der Stadt Essen, in die Bezirksvertretungen, in den Ausschuss für Chancengleichheit und Integration, in den Regionalverband Ruhr, als Delegierte und in den Kreisvorstand gewählten Personen dazu, die Zusammenarbeit mit ebensolchen6
Parteien und Bündnissen abzulehnen.
Insbesondere darf es keine Koalitionen geben. Außerdem soll nach Möglichkeit die Arbeit der vorgenannten Parteien behindert werden. Auch sachpolitische und nicht unseren Ansichten widersprechende Anträge ebensolcher Parteien sollen nicht unterstützt werden, da dies andernfalls nur zu einer Normalisierung der Parteien führen würde.
Darüber hinaus verpflichtet die Linke Essen die vorgenannten Personengruppen sowie den Kreisverband als Ganzes dazu, mit ihren Aktionen, Bündnissen und ihrer politischen Arbeit insgesamt das Erstarken ebensolcher Parteien und Bündnisse zu bekämpfen und der Normalisierung der dahinterstehenden Normative aktiv entgegenzuwirken.
Es ist die grundlegende Aufgabe aller Antifaschist:innen, auch durch Aufklärung und Bildungsarbeit sowie im direkten Kontakt mit Mitmenschen gegen das Erstarken rechter und menschenverachtender Narrative, Bündnisse und Parteien zu arbeiten. Hierzu verpflichten wir uns und alle dem Kreisverband angehörigen Menschen durch diesen Unvereinbarkeitsbeschluss.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.02.2026: Awarenesskonzept Die Linke Essen
Awarenesskonzept Die Linke Essen
Awareness beschäftigt sich mit dem achtsamen Umgang mit der Verletzung von individuell definierten körperlichen, psychischen und persönlichen Grenzen sowie Gewalt.
Ziel ist ein solidarischer, wertschätzender und respektvoller Umgang miteinander, sowie die Übernahme von Verantwortung für sich selbst und andere.
Die Linke Essen will eine Kultur etablieren, in der Diskriminierung, Grenzverletzung und
Machtmissbrauch erkannt, benannt und verhindert wird, um Räume zu schaffen, in denen sich alle sicher fühlen und gleichberechtigt teilhaben können.
Awareness ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein fortlaufender Prozess.
Die Linke Essen will ein Vorbild für einen rücksichtsvollen, feministischen und diskriminisierungssensiblen Umgang sein – innerhalb der Partei und darüber hinaus.
Verhaltensgrundsätze
In allen Kontexten unserer politischen Arbeit gilt:
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- Wir begegnen uns mit Respekt und Achtsamkeit.
- Wir sprechen miteinander in einem freundlichen und respektvollen Ton.
- Wir lassen einander aussprechen.
- Wir benutzen gendergerechte und diskriminierungsfreie Sprache.
- Wir benutzen den Namen und die Pronomen, die eine Person für sich gewählt hat.
- Wir vermeiden ausschließende Gruppenbildung und beziehen alle ein.
- Wir betreiben eine offene Fehlerkultur.
- Wir achten individuelle Grenzen und unterlassen Übergriffe.
- Wir dulden keine Form von Gewalt (verbal, psychisch, körperlich, sexualisiert).
Awarenessteam
Das Awarenessteam der Linken Essen versteht sich als eigenständiges Organ innerhalb des Kreisverbandes mit dem Ziel, Gewalt, Belästigung, Diskriminierung und Missbrauch entschieden entgegenzutreten.
Das Awarenessteam fordert dieses Entgegentreten und die Übernahme von Verantwortung von allen Mitgliedern ein.
Begriffsdefinitionen
- Gewalt:
– Gewalt ist jedes Verhalten, das Menschen körperlich, psychisch oder emotional schädigt, bedroht oder einschüchtert.
– Gewalt kann sowohl aktiv (durch Handlungen) als auch passiv (durch bewusstes Unterlassen von Hilfe oder Schutz) ausgeübt werden. - Belästigung:
– Belästigung ist unerwünschtes Verhalten, das die Würde einer Person verletzt oder als übergriffig empfunden wird.
– entscheidend ist dabei nicht die Absicht der handelnden Person, sondern die Wirkung auf die betroffene Person. - Diskriminierung:
– Diskriminierung ist die Benachteiligung oder Abwertung von Menschen aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener persönlicher Merkmale
– dazu gehören unter anderem Geschlecht, geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung, Herkunft, Hautfarbe, Behinderung, Alter, Religion, soziale Herkunft oder politische Haltung.
– Diskriminierung kann offen oder subtil, individuell oder strukturell auftreten und zeigt sich sowohl in Handlungen als auch in Sprache, Regeln oder Machtverhältnissen. - Missbrauch:
– Missbrauch ist das Ausnutzen von Macht-, Abhängigkeits- oder Vertrauensverhältnissen, um andere zu kontrollieren oder zu schädigen.
– dies kann emotional, sexualisiert, psychisch oder strukturell geschehen.
– Missbrauch ist auch dann gegeben, wenn betroffene Personen sich nicht in der Lage sehen, sich zu wehren oder zu entziehen.
Aufgaben des Awarenessteams
- Eine Vertrauliche Anlaufstelle für Betroffene und Zeug:innen von Ungleichbehandlung und Übergriffen sein.
– dabei kann es sich sowohl um konkrete Situationen als auch um Strukturen handeln. - Sensibilisierungsangebote (z.B. Workshops, Schulungen, Kampagnen, …) organisieren und anbieten.
- Bereitstellung von (selbsterstellten) klar verständlichen Informationsmaterialien (z.B. Broschüren, Leitfäden, Onlineinhalte, …)
- Systematische Identifikation von Problembereichen und Entwicklung präventiver Strategien und Maßnahmen.
- Zusammenarbeit mit anderen parteiinternen Strukturen sowie externen Stellen
– z.B. im Rahmen eines anonymisierten Gesprächs mit den Kontaktpersonen im Vorstand oder bei der Organisation von externen Fachkräften für eine Schulung. - Die Überwachung und Reflektion der eigenen Arbeit, sowie die Erstellung von Arbeitsleitfäden.
- Auf Wunsch von Betroffenen: Die Konfrontation von Täter:innen und die Umsetzung von Konsequenzen.
- Vor und während einer Veranstaltung: Die Erstellung und Umsetzung eines, an die Veranstaltung angepassten, Awarenesskonzeptes.
- Die Moderation von Gesprächen sowie das Schulen von Personen, die eine solche Moderation übernehmen können.
Struktur und Zusammensetzung
- Das Team besteht aus min. 3-5 gewählten Mitgliedern. Dabei sollte es möglichst eine ungerade Anzahl von Mitgliedern sein.
– dabei sollte das Team möglichst divers gestaltet sein. - Mitglieder sollten:
– im Kreisverband präsent sein,
– erreichbar und zuverlässig sein und ihre Aufgaben zeitnah wahrnehmen (können),
– empathisch sein. - Zur Wahrung der Unabhängigkeit sind folgende Personen vom Awarenessteam ausgeschlossen:
– Fraktionsvorstandsmitglieder
– Vorstandsmitglieder
– Sprecher:innen der Linksjugend
– Angestellte von Funktions- und Mandatsträger:innen
– bereits bekannte Täter:innen - Helfer:innen können für einzelne Veranstaltungen vom Awarenessteam benannt werden.
Mit Ende der Veranstaltung endet diese Benennung. - Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.
– eine Amtsenthebung bei Missbrauch oder Pflichtverletzung ist möglich.
– dafür wird eine 2/3 Mehrheit der auf einem Kreisparteitag anwesenden Mitglieder benötigt. Dies kann auch auf einem außerordentlichen Parteitag passieren.
– die jeweilige Person hat vorab das Recht zur Stellungnahme. - Bei Amtsübergabe findet eine sachgemäße und vollständige Übergabe statt.
Rechte des Awarenessteams
- Sollte von einer Person eine glaubhafte Gefahr ausgehen, kann das Awarenessteam das Hausrecht ausüben und diese des Geländes verweisen.
– Dieses wird vorab vom Vorstand auf das Awarenessteam übertragen oder direkt durch den Vorstand ausgeübt.
– Die Gründe für den Verweis sind zu dokumentieren und der betreffenden Person transparent mitzuteilen. - Veranstaltungen können bei akuten Gefahren unterbrochen werden.
– dies geschieht in Absprache mit der, für die Veranstaltung zuständigen, Person.
– die Gründe werden den Anwesenden transparent genannt.
– dabei müssen die Mitgliedsrechte der jeweiligen Person gewahrt werden. - Das Awarenessteam kann auf Veranstaltungen Schutzmaßnahmen veranlassen bzw. einfordern. Dabei werden das Awareness- und Sicherheitskonzept aufeinander abgestimmt. Das Awareness- und Sicherheitsteam stehen dazu im Kontakt.
- Es gibt einen Anspruch auf einen Schutzraum (Awarenessraum) bei Veranstaltungen.
– das Awarenessteam hat die Kontrolle über den Zugang zu diesem. - Es gibt ein Budget für Material, Schulungen und Ausstattung.
- Im Rahmen der Awarenessarbeit wird dem Awarenessteam eine eigene Mailadresse sowie ein Mobiltelefon mit eigener Telefonnummer breitgestellt.
Interne Verfahren und Kontrolle
- Vorfälle werden sorgfältig dokumentiert.
- Das Awarenessteam wird nur mit explizitem Einverständnis der Betroffenen aktiv.
– Das Vorgehen ist dabei strukturiert und wird mit dem Betroffenen abgestimmt. - Es wird keine Ersatzfunktion für Ermittlungsbehörden übernommen.
– Vorfälle können auf Wunsch von Betroffenen weitergeleitet werden. - Die Rechte und Verfahren werden regelmäßig überprüft, um die Rechte aller Beteiligten zu wahren und Willkür zu vermeiden.
- Das Awarenessteam nimmt an Schulungen durch (externe) Fachkräfte teil.
- Das Awarenessteam handelt verantwortungsvoll und deeskalierend.
- In Absprache mit den Betroffenen können Täter konfrontiert oder Dritte hinzugezogen werden.
- Es wird zwischen akuten und langfristigen Fällen differenziert.
- Innerhalb des Awarenessteams wird über einen eigenen RocketChat Kanal kommuniziert.
- Die Arbeit findet im Rahmen der rechtlichen Vorgaben statt.
Sichtbarkeit und Erreichbarkeit
- Die Informationen zur Kontaktaufnahme (E-Mail) sind leicht zu finden.
- Veranstaltungen:
– das Awarenessteam ist einfach zu erkennen (z.B. durch Warnwesten)
– der Awarenessraum ist leicht zugänglich.
– am Veranstaltungsort gibt es Aushänge mit der Telefonnummer des Awarenessteams sowie einer Lagebeschreibung des Raumes.
Umgang mit beteiligten Personen
- Vertraulichkeit hat oberste Priorität.
- Der Fokus der Awarenessarbeit liegt auf den Betroffenen.
– ihre Anliegen werden ernst genommen.
– es herrscht ein grundsätzliches Vertrauen in ihre Aussagen. Das bedeutet nicht, dass diese ungeprüft bleiben. Bei der Prüfung darf aber keine Beweislastumkehr stattfinden.
– was als grenzüberschreitendes Verhalten gilt entscheiden die Betroffenen.
– es gibt eine vorurteilsfreie und traumasensible Bearbeitung von Fällen und Kommunikation mit Betroffenen.
– Betroffene werden vor sekundärer Viktimisierung und Stigmatisierung geschützt.
– alle Handlungsschritte des Awarenessteams werden mit den Betroffenen abgesprochen. - Es gibt auch unbewusste Täter. Dies muss z.B. bei Gesprächen mit Täter:innen mitbedacht werden.
Evaluation und Weiterentwicklung des Awarenesskonzeptes
- Es gibt eine Überprüfung und Anpassung des Konzeptes an neue Herausforderungen und145
Erkenntnisse, um unabsichtliche und negative Auswirkungen zu vermeiden. - Das Awarenessteam prüft und aktualisiert das Konzept.
- Der Kreisparteitag prüft und beschließt diese Änderungen.
- Das Berichtsinterval beträgt 6 Monate.
Bisherige und zukünftige strukturelle Maßnahmen
- es gibt Gender-Plena bei Mitgliederversammlungen um Bedarfe, Unsicherheiten und151
Regeln in einem geschützten Raum zu besprechen. - quotierte Redelisten zur Förderung gleichberechtigter Beteiligung.
- Awareness-Schulungen für Mitglieder des Kreisverbandes.
– insbesondere für Mandats- und Funktionsträger:innen - eine Integration von Awarenessthemen in die politische Bildung und Seminare.
- ein Flinta*-Aktiventreffen.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.02.2026: Änderung der Geschäftsordnung - Einführung einer Einreichungsfrist für Änderungsanträge
Änderung der Geschäftsordnung: Einführung einer Einreichungsfrist für Änderungsanträge
In Punkt 3. Anträge, Beschlüsse und Wahlen, Absatz 2 der Geschäftsordnung des Kreisverbandes Die Linke Essen wird
„in der Antragsberatung jederzeit schriftlich bei der Tagungsleitung eingerecht werden.“
durch
„bis zwei Tage vor dem Kreisparteitag beim Kreisvorstand eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist können Änderungsanträge nur mit Unterschriften von mindestens zehn stimmberechtigten, anwesenden Mitgliedern eingereicht werden.“ ersetzt.
Anmerkung des Kreisvorstandes:
Die angepasste Geschäftsordnung tritt mit Ende des Kreisparteitages vom 14.02.2026 in Kraft und gilt somit für die nächste Mitgliederversammlung. Die Geschäftsordnung in angepasster Form wird zeitnah online zur Verfügung gestellt.

