
Der Artikel 12 des Grundgesetzes besagt: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Um die freie Wahl des Ausbildungsplatzes zu gewährleisten, muss die Zahl der Ausbildungsplätze 12,5 Prozent über der Zahl der Ausbildungssuchenden liegen. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1980 festgestellt. Von dieser Zielmarke ist die Bundesrepublik allerdings weit entfernt. In Zeiten des Ausbildungsplatzmangels wählen sich die Betriebe ihre Auszubildenden aus. Die soziale Auslese im Ausbildungsbereich wird massiv verstärkt. Wer keine Bestnoten hat, einen Migrationshintergrund oder eine Behinderung hat kaum eine Chance auf eine Ausbildung. Im Bewerbungsverfahren wird ausgesiebt. Die Politik muss Rahmenbedingungen schaffen, damit junge Menschen ihre Berufswünsche realisieren können. Wir als Linke gehen einen Schritt weiter: Ausbildung ist Grundrecht. Das Recht auf Ausbildung muss im Gesetz verankert werden. In diesem Bereich gibt es bereits seit einigen Jahren viel Bewegungen im außerparlamentarischen Raum. Wir tragen diese Bewegungen ins Parlament.